IV / Kanton

  • Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag
    Unter Gewissen Bedingungen haben Kinder und Jugendliche, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung bei den alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd auf Hilfe Dritter oder auf persönliche Überwachung angewiesen sind, Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung und einen Intensivpflegezuschlag der IV.
    Für weitere Informationen verweisen wir auf die Erklärungen der Pro Infirmis - die Antragsformulare bekommen sie online oder telefonisch auf Nachfrage bei der SVA Ihres Wohnkantons.
  • Erlass der Motorfahrzeugsteuer
    Wenn Ihr Kind bei der IV angemeldet ist, steht Ihnen je nach Kanton ein teilweiser oder vollständiger Erlass der Motorfahrzeugsteuer zu. Weitere Informationen zu den einzelnen Kantonen finden Sie auf dem Dokument der Schweizer Paraplegiker Vereinigung.

Entlastungsdienste

  • Kinderspitex
    Wenn Sie Ihr Kind das erste Mal mit nach Hause nehmen dürfen, werden Sie je nach Gesundheitszustand Ihres Kindes verschiedene Pflegeleistungen selber übernehmen. Die Kinderspitex wird Sie dabei unterstützen und anleiten. Wenden Sie sich ans Pflegepersonal im Krankenhaus, sie werden Sie bei der Erstanmeldung unterstützen.
  • Pro Infirmis
    Familien und Angehörige, die ihre behinderten Angehörigen zu Hause betreuen, werden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entlastungsdienste beraten und unterstützt. Pro Infirmis bietet zusammen mit einer Reihe von lokalen und regionalen Entlastungsdienst-Vereinen diese Dienstleistung in der ganzen Schweiz an. Durch regelmässige Entlastung wird die Lebensqualität aller Beteiligten erhalten. Die Angehörigen können weiterhin ihre sozialen Beziehungen pflegen oder Zeit für eigene Bedürfnisse haben.
  • Aladdin-Stiftung
    Entlastung im Spital: ehrenamtliche Helferinnen der Aladdin-Stiftung betreuen langzeitstationierte Kinder im Spital, damit Eltern ihren familiären oder beruflichen Verpflichtungen nachgehen können.

Vereinigungen

  • Pro Cap
    Rund 1.4 Millionen Menschen mit Behinderung der Schweiz. Procap ist für sie da mit:
    - Lebenshilfe vor Ort - Beratung im behindertengerechten Bauen und Wohnen
    - Rechtshilfe in Fragen der Sozialversicherungen
    - Sport, Reisen, Freizeitgestaltung und Bildungsangeboten
    - Einfluss und Stellungnahme in der Behindertenpolitik
  • Insieme
    insieme Schweiz und die regionalen Vereine informieren, beraten, bieten psychologische Unterstützung, organisieren Entlastungen, Ferienwochen, Weiterbildungs- und Freizeitaktivitäten und vieles mehr.

Stiftungen

  • herzensbilder.ch
    Fotografinnen und Fotografen mit Herz aus der ganzen Schweiz bieten unentgeltliche Foto-Shootings für Familien mit einem schwerkranken,-behinderten oder viel zu früh geborenen Kind an. Weil wunderschöne Fotos ein Leben lang so unendlich kostbar sein werden. Um zurückschauen zu können auf eine Zeit des Kampfes, des Hoffen und des Bangens, die geschafft ist...die man zusammen überstanden hat. Oder um unendlich wertvolle Erinnerungsbilder zu haben....dann, wenn das Kind den Kampf verliert und zum Sternenkind wird. Und Bilder so wichtig werden.... herzensbilder.ch hat auch Engel, die still geborene oder kurz nach der Geburt verstorbene Babys mithilfe von wunderschönen zarten und feinen Bildern für immer festhalten...als unendlich wichtige Erinnerung für die Familie, die vielleicht gar keine anderen Bilder haben wird sonst...
  • Sternschnuppe
    Die Stiftung Sternschnuppe erfüllt herzenswünsche von kranken oder behinderten Kinder. Zudem gibt es die "Freizeitsterne". Die Freizeitsterne sind ein Angebot für Familien mit Kindern, die mit einer Krankheit, einer Behinderung oder mit den Folgen einer schweren Verletzung leben. Ausserdem gilt das Angebot für Organisationen und Gruppen, die sich für das Wohl von betroffenen Kindern bis 18 Jahre einsetzen oder sie betreuen. Diverse Kulturinstitutionen der Schweiz (Museen, Zoos, etc) öffnen ihnen dabei gratis die Türen. Die Kosten für den Eintritt übernimmt die Stiftung Kinderhilfe Sternschnuppe.